Leistungen & Kosten

Unser Ziel ist es, die Selbständigkeit von Ihnen oder Ihren Angehörigen zu erhalten und zu fördern damit Sie ihr Leben so unabhängig als möglich führen können. Wir unterstützen Sie hierbei mit den folgenden Leistungen:

Grundpflege

Hilfe bei der Körperpflege, individuell an die persönliche Situation angepasst.

Behandlungspflege

  • Puls- und Blutdruckkontrolle
  • Blutzuckerkontrolle
  • Injektionen
  • Wundbehandlung durch Wundexperten ( ICW ) geprüft
  • Infusions-Therapie

Prophylaxe

Vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von:

  • Dekubitus ( Wundliegen )
  • Pneumonie ( Lungenentzündung )
  • Kontrakturen ( Fehlstellung der Gelenke )

Mobilisation

Aktivierende Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der eigenen Selbständigkeit und Beweglichkeit.

Qualitätssicherungseinsätze(§37/3)

Pflegegeldempfänger müssen bei Pflegegrad 2+3 halbjährlich, und bei Pflegegrad 4+5 vierteljährlich einen Beratungsbesuch abrufen.

Wir führen diese Beratungen für alle Kassen durch und benachrichtigen Sie rechtzeitig, wenn der nächste Besuch fällig ist.

Weitere Leistungen:

  • Urlaubsvertretung für pflegende Angehörige
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Begleitung bei Arztbesuchen
  • Anleitung zur Pflege
  • häusliche Betreuung
  • Begleitung zu Veranstaltungen

Vermittlung von:

  • Krankengymnastik
  • Fußpflege
  • Friseur
  • Mittagessen
  • Notruf

Versorgung mit:

  • Krankenbetten
  • Rollstühlen
  • Gehhilfen
  • Pflegehilfsmittel
  • und vieles mehr

Pflegekosten

Die Pflegekosten werden übernommen von:

  • der Krankenkasse
  • der Pflegekasse
  • dem Sozialamt

Alle Leistungen darüber hinaus, rechnen wir privat zu Kassensätzen ab. Wir beraten Sie gerne.

Qualitätsnachweis

Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in Hessen

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und der  Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V.  werden von den Landesverbänden der Pflegekassen beauftragt, in zugelassenen Pflegediensten Qualitätsprüfungen durchzuführen.  Qualitätsprüfungen sind im Pflegeversicherungsgesetz vorgeschrieben und erfolgen seit 2011 jährlich. Seit 2017 sind die Prüfungssrichtlinien umfangreich geändert worden und somit die Prüfungsergebnisse nicht mit denen der Vorjahre vergelichbar.


Mitglied im Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.