Unser Ziel ist es, die Selbständigkeit von Ihnen oder Ihren Angehörigen zu erhalten und zu fördern damit Sie ihr Leben so unabhängig als möglich führen können. Wir unterstützen Sie hierbei mit
den folgenden Leistungen:
Hilfe bei der Körperpflege, individuell an die persönliche Situation angepasst.
Vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von:
Aktivierende Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der eigenen Selbständigkeit und Beweglichkeit.
Pflegegeldempfänger müssen bei Pflegegrad 2+3 halbjährlich, und bei Pflegegrad 4+5 vierteljährlich einen Beratungsbesuch abrufen.
Wir führen diese Beratungen für alle Kassen durch und benachrichtigen Sie rechtzeitig, wenn der nächste Besuch fällig ist.
Vermittlung von:
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Versorgung mit:
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Die Pflegekosten werden übernommen von:
Alle Leistungen darüber hinaus, rechnen wir privat zu Kassensätzen ab. Wir beraten Sie gerne.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und der Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. werden von den Landesverbänden der Pflegekassen beauftragt, in zugelassenen Pflegediensten Qualitätsprüfungen durchzuführen. Qualitätsprüfungen sind im Pflegeversicherungsgesetz vorgeschrieben und erfolgen seit 2011 jährlich. Seit 2017 sind die Prüfungssrichtlinien umfangreich geändert worden und somit die Prüfungsergebnisse nicht mit denen der Vorjahre vergelichbar.